Einzel-Mitgliedschaft beim BRSI
Einzel-Mitglied kann jede natürliche Person werden, die sich mit den Zielen des Verbands identifiziert und die Aufnahmekriterien erfüllt.
Unter Einzelmitglied verstehen wir den klassischen Freiberufler. Der Freiberufler unterscheidet sich nach unserem Verständnis in fünf wesentlichen Punkten von einem Unternehmen:
1. Er zahlt keine Gewerbesteuer.
2. Er muss kein Gewerbe anmelden.
3. Er muss keine doppelte Buchführung betreiben (eine Einnahme-Überschuss-Rechnung reicht aus).
4. Er ist kein Zwangsmitglied in einer Industrie- und Handelskammer (IHK).
5. Es handelt sich nicht um eine Personengesamtheit, Gesellschaft oder einem ähnlichen Verbund mehrerer Individuen.